Verkehrsmedizin

Führerscheinuntersuchungen

Wir führen die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch.

  • Anamnese und Beratung
  • Körperliche Untersuchung
  • Urinuntersuchung
  • Blutuntersuchung
  • Attest zur Fahrtauglichkeit

Zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung ist immer auch eine augenärztliche Untersuchung notwendig, für die Klassen D1, D1E, D, DE zudem ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest). Diese Untersuchungen werden nicht in unserer Praxis angeboten.

Bei den Führerscheinuntersuchungen handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, welche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Verkehrsmedizinische Begutachtung gemäß §11 der Fahrerlaubnisverordnung

Unter bestimmten Voraussetzungen verlangt das Straßenver­kehrs­amt eine Begutachtung der Fahrtüchtigkeit durch einen Facharzt für Kardiologie mit zusätzlicher verkehrsmedizinischer Qualifikation.

In unserer Praxis werden kardiologische Fahreignungsgutachten durchgeführt. Wir bitten zu beachten, dass zur Sicherstellung einer objektiven Begutachtung kardiologische Fahreignungsgutachten nur für Personen erstellt werden können, die ansonsten nicht durch unsere Praxis betreut werden.